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Die Schlössli-Genossenschaft Niederurnen

Am 27. Juli 1912 entstand aus einem Initiativkomitee, bestehend aus Mitgliedern von Gemeinderat und Verkehrsverein sowie ein paar Idealisten, eine 'Genossenschaft für Ausbau und Betrieb einer Sommerwirtschaft auf dem Schlössli'. Zur Finanzierung des Umbaus wurde beschlossen, Anteilscheine im Betrag von Fr. 25.-- auszugeben. Ende Oktober des gleichen Jahres genehmigte die Tagwensversammlung als Liegenschaftseigentümerin einen ersten Leistungsvertrag mit der Schlössli-Genossenschaft Niederurnen. Am 5. April 1913 beschloss die Hauptversammlung, für insgesamt Fr. 12'500.-- den Schlössliturm erstellen zu lassen, Architekt Glor erklärte sich damit einverstanden, sein Honorar (Fr. 500.--) in Form von Anteilscheinen zu beziehen. Die damals 110 Genossenschafter zeichneten insgesamt für Fr. 9'700.--. Trotz der finanziell eher ungünstigen Lage wurde festgelegt, dem Turm eine Trinkhalle anzugliedern (und in deren Giebel zwei Zimmer auszubauen). Man hoffte auf noch mehr Anteilscheine und erhielt zudem von Prokurist Wild ein Darlehen von Fr. 6'000.--, bei einem Zins von 4 ½ %, rückzahlbar innert 20 Jahren. Als erster Pächter amtete Josef Ineichen-Grob, der jährliche Pachtzins betrug Fr. 600.--.

Heute zählt die Schlössli-Genossenschaft Niederurnen an die tausend Mitglieder, dies, obwohl der Preis für einen Anteilschein im Laufe der Jahrzehnte auf Fr. 100.-- angewachsen ist. Die Genossenschafter treffen sich alljährlich am dritten Samstag im August zur Generalversammlung im Schlösslihof, wo ihnen kostenlos ein Schüblig mit Kartoffelsalat sowie ein Gratisgetränk abgegeben wird. Nach wie vor besteht ein Leistungsvertrag zwischen der Tagwensgemeinde und der Genossenschaft, welcher aber ebenfalls im Laufe der Zeit angepasst wurde, letztmals vor zehn Jahren. Demnach überlässt der Tagwen Niederurnen das Schlössli der Genossenschaft (Art. 2) und erhält dafür 60 % der Einnahmen aus der Weiterverpachtung (Art. 4). Der Tagwen übernimmt alle baulichen Aufwendungen inkl. Unterhalt, Transportbahn, elektrische Zuleitung und Installationen, Gas- und Wasserzuleitung samt Pumpenanlage und Sanitärinstallationen, Heizungsanlagen, etc. Für sämtliches Inventar ist die Genossenschaft zuständig. Fest montierte Inneneinrichtungen gehören zum Gebäude und sind Sache des Tagwen (Art. 3).

Der Verwendungszweck der Liegenschaft ist also nicht vom Eigentümer vorgeschrieben, sondern Sache der Schlössli-Genossenschaft Niederurnen und daher richtigerweise im Zweckartikel der Genossenschaftsstatuten festgehalten. Es ist dies einerseits die 'Erhaltung und Pflege der für Niederurnen als Wahrzeichen geltenden Burg 'Oberwindegg' [im folgenden 'Schlössli' genannt] als geografisch-historisch interessantem und aussichtsreichem Punkt' und andererseits der 'Betrieb einer Wirtschaft im Schlössli" zur Bestreitung der Unkosten (Art.1).

 
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